Neuerungen bei der Gastgewerbepauschalierung
Im August 2020 wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert – durchwegs zum
Vorteil der betroffenen Steuerpflichtigen.
Im August 2020 wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert – durchwegs zum
Vorteil der betroffenen Steuerpflichtigen.
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des
Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht als
Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Wenn sich der Familienbonus Plus bei einem Antragsteller steuerlich gar nicht auswirken würde,
kann dieser, beginnend ab dem Kalenderjahr 2019, nachträglich darauf verzichten, damit sich der
Familienbonus Plus beim zweiten Antragsberechtigten bis zur Gänze auswirken kann.
Das Finanzministerium beantwortete diverse Fragen zum zeitlich begrenzten 5 %-USt-Satz.