Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!

Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit
über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren
Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert
werden.

Vermietung von Immobilien einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer

Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten
Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu
stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob
die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.

Umsatzsteuerbefreiung von Ärzten

Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch
telefonisch erfolgen kann.

Unterliegen COVID-19-Förderungen der Einkommensteuer?

Durch die Vielzahl an unterschiedlichen COVID-19-Förderungen werden derzeit die Unternehmer
intensiv gefordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von
Förderungen im Allgemeinen sowie einiger ausgewählter COVID-19-Förderungen im Speziellen.

Verlängerung des NPO-COVID-9-Zuschusses

Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.

Wertminderung einer Immobilie

Eine Teilwertabschreibung wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In
einem aktuellen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) eine für den Steuerpflichtigen
durchaus positive Entscheidung getroffen.

Erhöhte Obergrenzen für COVID-Hilfen

Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft – vor allem die Gastronomie – mit
voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II
auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.

Schließfächer künftig im Kontenregister

Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.

Lockdown-Umsatzersatz II

Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im
November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den
Lockdowns betroffen waren.

Verlustersatz in der Landwirtschaft

Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie
besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt
werden kann.